Unister Media - Unternehmen - AGB

Unister Media GmbH
Barfußgäßchen 11
04109 Leipzig
Deutschland

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertising:
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1. Dienstleistung


Im Rahmen der Vermarktung von Werbung in bzw. über Online-Medien übernimmt die Unister Media GmbH (nachfolgend „Unister Media“ genannt) die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbung in ihren Online-Angeboten sowie die Schaltung von Werbung und sonstige Werbemaßnahmen im Bereich der digitalen Medien, insbesondere dem Internet.


2. Geltungsbereich


Zwischen Unister Media und dem Werbetreibenden oder dessen beauftragter Agentur (nachfolgend “Auftraggeber“ genannt) wird ein Vertrag über die Schaltung von Werbekampagnen geschlossen (Buchungsauftrag), dessen Bestandteil die nachstehenden AGB sind. Sie finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist. Die Gültigkeit von abweichenden AGB des Auftraggebers unter Hinweis auf seine AGB, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, wird hiermit widersprochen. Sämtliche Angebote und Leistungen von Unister Media erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.


3. Buchungsauftrag, Platzierungsumfeld

1. Unter einem “Buchungsauftrag” im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Werbekampagnen mittels Werbemittel eines Werbetreibenden, einer beauftragten Agentur oder sonstiger Interessenten im Internet zum Zweck der Verbreitung zu verstehen.

2. Ein Buchungsauftrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung eines Auftrages durch Unister Media zustande. Diese Bestätigung kann auch per E-Mail, Fax oder durch die online getätigte Verbreitung der Werbung erfolgen.

3. Die Werbeplatzierung erfolgt auf Grundlage des spezifizierten Buchungsauftrages im Unister-Netzwerk sowie der angeschlossenen Kooperationspartner. Im Falle von Mehrfachschaltungen (Reichweitenschaltungen) für eine Vielzahl von vorab nicht spezifizierten Webseiten ist Unister Media berechtigt, die Anbieter innerhalb des Unister-Mediaportfolios frei auszuwählen.


4. Verantwortungsbereich des Auftraggebers (Material)


Der Auftraggeber ist für den rechtzeitigen Versand und Eingang der Werbemittel bei Unister Media, inkl. Verlinkungen, verantwortlich. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Materialien, die die Formate GIF, anim. GIF, JPG sowie Flash und HTML besitzen, sind drei Werktage vor dem vereinbarten Platzierungstermin der diesbezüglichen Schaltungen bei Unister Media einzugehen, sonstige Formate nach Absprache. Die Funktionalität beim Einsatz eines eigenen AdServer-Systems ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten. Hierbei trägt der Auftraggeber das Risiko der Übermittlung und der Funktionalität.

Die zulässigen Größen und Einstellungen entnehmen Sie bitte unseren Werbemittelspezifikationen.

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbekampagne unverzüglich nach Beginn der Auslieferung durch das AdServer-System zu prüfen und etwaige Fehler zu reklamieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Reklamation, so gilt die Platzierung als genehmigt.

2. Der Auftraggeber garantiert den Erwerb und die freie Verfügbarkeit über sämtliche erforderliche Nutzungs-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und Werbetexten. Der Auftraggeber garantiert, dass die zu schaltende Werbung nicht gegen anwendbares Recht verstößt und stellt Unister Media von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, presserechtlicher, strafrechtlicher oder jedweder sonstiger rechtlicher Bestimmungen entstehen.

3. Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Unister Media ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. Unister Media ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Unister Media wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass Unister Media die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.

4. Unister Media ist berechtigt bestimmte Werbemittelmotive aus nicht näher zu benennenden Gründen zurückzuweisen. Hierbei ist der Auftraggeber verpflichtet Ersatzwerbemittel für die entsprechende Kampagne zu liefern.


5. Gewährleistung

1. Unister Media gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel und schuldet nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, steht jedoch nicht für den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein. Unister Media GmbH AGB für Advertising Seite 3 von 5

2. Unister Media ist es nicht zuzurechnen, wenn Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels oder der weiterführenden Verlinkung bestehen oder die notwendigen AdServer-Spezifikationen von Unister Media nicht eingehalten werden, insbesondere bei der Verwendung eines zwischengeschalteten AdServer-Systems des Auftraggebers.

3. Werden Buchungsaufträge nicht oder nicht vollständig erbracht, so ist Unister Media berechtigt und verpflichtet, die geplanten Platzierungsmaßnahmen nachzuholen, sollte diesem nicht ausdrücklich widersprochen werden. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Unister Media sendet dem Auftraggeber auf Anfrage ein detailliertes Auto-Reporting per E-Mail zur Überprüfung der jeweiligen Werbekampagne, welches den marktüblichen Standards entspricht.


6. Preise, Zahlungsbedingungen, Abrechnungsgrundlage

1. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Unister Media sowie nach den individuell vereinbarten Preisen gemäß den jeweiligen Angeboten von Unister Media gegenüber dem Auftraggeber.

2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei der Zahlung sind Kunden- und
Rechnungsnummer anzugeben.

3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann Unister Media die weitere Ausführung eines Schaltauftrages bis zur Bezahlung verweigern und für weitere Werbeschaltungen eine Vorauszahlung verlangen.

4. Ferner ist Unister Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern und für die Beitreibung anfallende Anwalts- und Inkassogebühren an den Werbetreibenden zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Abrechnung der Werbekampagne bzw. des Buchungsauftrages ausschließlich auf Grundlage der von Unister Media erstellten Reportings erfolgt, ohne dass Unister Media zur Offenlegung der erstellten Reportings verpflichtet wäre. Dies gilt auch für den Fall einer Abweichung des durch den Auftraggeber erstellten Reportings von dem von Unister Media vorgelegten Reporting, es sei denn, der Auftraggeber erbringt den Nachweis dafür, dass das Reporting von Unister Media im Einzelfall unzutreffend ist.


7. Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Daten, Schriftstücke, mit Ausnahme des Kampagnenreportings für Kunden durch Agenturen oder umgekehrt, Informationen über Planungen sowie der Geschäftspolitik des jeweiligen Vertragpartners, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und streng geheim zu halten. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

2. Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf die Verschwiegenheitspflicht der für die Vertragsparteien tätigen und ausscheidenden Mitarbeiter.


8. Haftung

1. Eine Haftung von Unister Media sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Unterlieferung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

2. Jedwede Haftung von Unister Media ist der Höhe nach auf den Auftragsumfang der jeweiligen Buchung beschränkt. Entgangener Gewinn kann nicht gefordert werden.

3. Die Haftung von Unister Media besteht nur für unmittelbare Schäden. Insbesondere wird keine Haftung für die Nichterzielung der beabsichtigten Ergebnisse bei der jeweiligen Kampagnenschaltung übernommen.


9. Rabattierungen


Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Wir gewähren 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.


10. Stornofristen, Beendigung einer Werbekampagne

1. Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn fallen als Stornogebühr 30% des Nettoauftragswertes an. Bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn ist Unister Media berechtigt, 50% des Nettoauftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online Werbung noch aussteht zu berechnen. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt.

2. Unister Media wird das branchenübliche Recht eingeräumt, Werbekampagnen jederzeit vor und nach der Einspeisung in das AdServer-Managementsystem in begründeten Fällen vorzeitig zu beenden oder sogar ganz zurückzuweisen.

3. Ein begründerter Fall liegt insbesondere bei den folgenden Sachverhalten vor:
a) Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen
b) Unzumutbarkeit der Auslieferung aufgrund sittenwidriger, ethisch & moralisch bedenklicher Inhalte der Werbemittel und deren direkter Verlinkungen
c) Nachträgliche Änderungen der Werbemittel sowie deren Verlinkungen, sofern sie nicht vertragsgemäß sind
d) bei nachweislicher Unwirtschaftlichkeit von CPC-Kampagnen
e) bei Nichtbezahlung trotz Mahnung, Gebühren und Kosten zum Fälligkeitsdatum
f) bei Nichtnachkommen der vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers, trotz einer Mahnung
g) wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers beeinträchtigen

4. Im Falle einer Zurückweisung kann der Auftraggeber keinerlei Rechte gegen Unister Media herleiten und erkennt dieses zugleich an. Die Zurückweisung ist durch Unister Media gegenüber dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.


11. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder Änderungen der AGB, inklusive dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Hierbei erfüllt auch die Übermittlung per E-Mail das Schriftformerfordernis.

2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Leipzig, Juni 2008